Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.11.2008 - 11 ZB 08.2367 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzulässigkeit der Klage, die auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde gerichtet ist, eine Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt über einen Punkteabzug im Verkehrszentralregister zu richten;Voraussetzungen für die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.10.2007 - 3 B 25.07
Bestehen eines Anspruchs auf Abzug von vier Punkten von einem Punktekonto beim …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2008 - 11 ZB 08.2367
Hat die vom Kläger begehrte Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde an das Kraftfahrt-Bundesamt aber keinerlei Rechtswirkungen, so scheidet seine rechtliche Betroffenheit durch das Unterlassen dieser Mitteilung und damit ein Rechtsschutzinteresse für seine Leistungsklage aus (vgl. BVerwG vom 16.10.2007 Az. 3 B 25/07, zitiert nach juris).Denn wegen der fehlenden Bindungswirkung der Eintragungen in das Verkehrszentralregister und der Mitteilung hierüber ist ein "nachträglicher" Rechtsschutz gegen straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, ggf. verbunden mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, hinreichend effektiv (BVerwG vom 16.10.2007, a.a.O.).
- BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2008 - 11 ZB 08.2367
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass Eintragungen im Verkehrszentralregister keine unmittelbaren Rechtsfolgen für den Verkehrsteilnehmer auslösen (z.B. BVerwG vom 20.5.1977 BVerwGE 77, 268/271). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2008 - 11 ZB 08.2367
Die Richtigkeit des Urteils ist regelmäßig nach dem Sachausspruch der Urteilsformel, also nur nach dem Ergebnis zu beurteilen (BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542).